Was heißt das genau?
Arbeitgeber die bereits eine für Ihr Unternehmen passende Fachkraft aus dem Ausland gefunden haben, können mit einer Vollmacht der Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten, das die Dauer des Verwaltungsverfahren bis zur Erteilung des Visums deutlich verkürzen wird.
Mit dem Verfahren soll nicht nur der Weg für Fachkräfte aus Drittstaaten, die in Deutschland arbeiten möchten, erleichtert werden, sondern auch für Unternehmen, die diese Fachkräfte einstellen möchten. Das beschleunigte Verfahren ist allerdings bei den Ausländerbehörden kostenpflichtig.
Ausführliche Informationen zum Ablauf bzw. welche Schritte dabei wichtig sind, wurden unter beschleunigtes-Fachkräfteverfahren.de aufgeführt.
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