Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Was genau bedeutet das?

Arbeitgeber, die bereits eine passende Fachkraft aus dem Ausland für ihr Unternehmen gefunden haben, können mit einer Vollmacht der Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen. Dieses Verfahren verkürzt die Dauer des Verwaltungsverfahrens bis zur Visumserteilung erheblich.

Das Verfahren soll nicht nur den Weg für Fachkräfte aus Drittstaaten, die in Deutschland arbeiten möchten, erleichtern, sondern auch Unternehmen, die diese Fachkräfte einstellen möchten. Bitte beachten Sie jedoch, dass das beschleunigte Verfahren kostenpflichtig ist.

Weitere detaillierte Informationen zum Ablauf und den erforderlichen Schritten finden Sie auf der Website beschleunigtes-Fachkräfteverfahren.de

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