Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) regelt die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften nach Deutschland und schafft klare Voraussetzungen, unter denen Fachkräfte aus dem Nicht EU Ausland in Deutschland arbeiten und leben können. Dieses Gesetz wurde eingeführt, um den steigenden Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften abzufedern und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken. Auf dieser Seite finden Sie relevanten Informationen rund um das Einwanderungsgesetz, die Voraussetzungen und Möglichkeiten, die dieses Gesetz für Fachkräfte und Unternehmen bietet.

Was ist eigentlich eine Fachkraft?

Eine Fachkraft im Sinne des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist wer entweder:

Eine qualifizierte Berufsausbildung besitzt, die in Deutschland anerkannt ist oder einer inländischen Berufsausbildung gleichwertig ist (Fachkraft mit Berufsausbildung),

oder

Einen Hochschulabschluss besitzt, der entweder in Deutschland erworben wurde oder einem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig ist (Fachkraft mit akademischer Ausbildung).


Arten von Visa und Voraussetzungen

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet verschiedene Visa und Aufenthaltstitel, um den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Unter der jeweiligen Visum-Art finden Sie ausführliche Informationen über Voraussetzungen, Ablauf und mehr.

Blaue Karte EU (§ 18g) 
Ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte mit einem Hochschulabschluss und einem bestimmten Mindestgehalt. Die Blaue Karte ermöglicht eine langfristige Beschäftigung und bietet Mobilität innerhalb der EU.

Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung (§ 18a)
Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte mit einer anerkannten Berufsausbildung.

Visum für Berufserfahrene (§ 19c Abs. 2 AufenthG)
Es zielt darauf ab, Personen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in nicht-reglementierten Berufen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Visum für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18b Abs. 1)
Aufenthaltserlaubnis für Personen mit einem Hochschulabschluss, die in Deutschland arbeiten möchten.

Chancenkarte zur Jobsuche (§ 20a)
Ermöglicht die Einreise nach Deutschland zur Jobsuche auf Basis eines Punktesystems, das Kriterien wie Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter berücksichtigt. Die Chancenkarte wird durch ein Punktesystem vergeben, das die Qualifikationen und das Potenzial der Bewerber bewertet. Die Mindestanforderung liegt bei 6 Punkten.

Visaoptionen für IT-Kräfte (§ 19c)
IT-Fachkräfte mit relevanter Berufserfahrung, aber ohne formelle Qualifikation, können vereinfachte Visa beantragen, sofern ein Arbeitsplatzangebot vorliegt.

Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d)
Für Fachkräfte, die eine Qualifizierung zur Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse in Deutschland durchführen möchten.

Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung (§ 16a)
Aufenthaltserlaubnis für Personen, die eine Berufsausbildung in Deutschland absolvieren möchten.

Visum zum Studieren (§ 16b)
Aufenthaltserlaubnis zum Studium an einer deutschen Hochschule oder vergleichbaren Bildungseinrichtung.

Visum zur Anerkennungspartnerschaft (§ 16d)
Ein Visum, das es ermöglicht, mit einem deutschen Partner zusammenzuarbeiten, um im Anerkennungsverfahren unterstützt zu werden.


Internationale Rekrutierung

Unternehmen, die internationale Fachkräfte rekrutieren möchten, erhalten Infos zu internationalen Stellenanzeigen, welche auf spezialisierten Plattformen wie jobsingermany.net veröffentlicht werden können, um gezielt qualifiziertes Personal zu erreichen, bis hin zu Zusammenarbeit mit Behörden. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren erleichtert es Arbeitgebern, die Einreise und Beschäftigung neuer Mitarbeiter effizienter zu gestalten. Unsere Plattform bietet Ihnen umfassende Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG). Dieses Gesetz unterstützt Arbeitgeber dabei, qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland zu finden, sie im Einwanderungsprozess zu begleiten und sie erfolgreich für das Unternehmen zu gewinnen. Dazu zählen u.a..

Vereinfachte Verfahren und Sonderregelungen

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) bietet im Zusammenspiel mit Unternehmen einige Vereinfachungen, um die Einreise und Integration für bestimmte Gruppen zu erleichtern.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a)
Arbeitgeber können das Verfahren beschleunigen, wenn sie sich verpflichten, bestimmte organisatorische Aufgaben zu übernehmen.

Erleichterungen für IT-Fachkräfte
IT-Fachkräfte mit ausreichender Berufserfahrung, aber ohne formelle Ausbildung, können unter vereinfachten Bedingungen nach Deutschland einreisen.

Sonderregelung für Bus- und LKW-Fahrer
Berufskraftfahrer können auch ohne formale Ausbildung einreisen, wenn die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.

Fachkräfte älter als 45 Jahre
Für internationale Arbeitskräfte ab 45 Jahren müssen für einen Aufenthalt zur Beschäftigung ein Mindestgehalt oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen können. Das Gehalt muss mindestens 55 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung betragen!


Grundvoraussetzungen der Arbeitskräfteeinwanderung

  • die Fachkraft muss eine für Deutschland anerkannte Qualifikation vorweisen
  • erste bis gute nachgewiesene Deutschkenntnisse 
  • Kandidaten müssen ihren Lebensunterhalt während der Jobsuche selbst bestreiten
  • Mit einem Sperrkonto ist der Lebensunterhalt während der Jobsuche nachzuweisen
  • Alle Kandidaten benötigen eine Krankenversicherung und eine nachweisliche Unterkunft
  • Bei Arbeitsaufnahme muss die volle Lebensunterhaltssicherung durch die eigene Arbeit gesichert sein
  • Arbeitsvertrag für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 35 Wochenarbeitsstunden

Bezug von Sozialleistungen ist während der Jobsuche ausgeschlossen!


Leben und Arbeiten in Deutschland

Um sich in Deutschland erfolgreich im Leben und Arbeitsalltag zu integrieren, sind einige Schritte notwendig:

Krankenversicherung
Jeder Einwanderer benötigt eine Krankenversicherung, entweder gesetzlich oder privat.

Wohnen in Deutschland 
Es ist wichtig, frühzeitig eine Unterkunft zu finden. Wir geben wertvolle Tipps zur Wohnungssuche und den Anforderungen.

Integration und Spracherwerb
Deutsch zu lernen, ist der Schlüssel zur Integration. Zahlreiche Sprach- und Integrationskurse stehen zur Verfügung, um den Einstieg zu erleichtern.

Mobilität und Führerschein
Wer mobil sein möchte, sollte sich über die Nutzung und Umschreibung seines Führerscheins in Deutschland informieren.

Weitere Versicherungen
Neben der Krankenversicherung gibt es weitere wichtige Versicherungen wie Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherungen, die finanzielle Risiken abfedern können.

Nutzen des Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Fachkraefteeinwanderungsgesetz stellt sicher, dass qualifizierte Fachkräfte mit anerkannten Qualifikationen und festgelegten Voraussetzungen legal in Deutschland arbeiten können. Dies schafft nicht nur Vorteile für die deutsche Wirtschaft, sondern auch Sicherheit für die Gesellschaft und Perspektiven für die Fachkräfte selbst.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen das FEG bietet, um Ihre berufliche Zukunft in Deutschland zu gestalten oder als Arbeitgeber qualifizierte Talente zu gewinnen. Unsere Plattform bietet Ihnen alle notwendigen Informationen, um den Prozess erfolgreich zu anzugehen und einen legalen Weg nach  Deutschland zu finden.


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