Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Seit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) im Jahr 2020 hat Deutschland kontinuierlich Anpassungen vorgenommen, um die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte zu erleichtern. Diese Reformen zielen darauf ab, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken.​

Wesentliche Neuerungen

Absenkung der Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU:
Die Gehaltsschwellen wurden gesenkt, um mehr Fachkräften den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Für Mangelberufe und Berufsanfängerinnen und -anfänger gilt für 2025 ein Mindestgehalt von 43.759,80 Euro. Für alle anderen Berufe beträgt das Mindestgehalt im Jahr 2025 – 48.300 Euro. ​

Erweiterung des Kreises der Mangelberufe:
Neben den bisherigen Mangelberufen wie Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und Humanmedizin wurden weitere Berufsgruppen hinzugefügt, darunter Führungskräfte in verschiedenen Branchen, Tierärztinnen und Tierärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie akademische Pflegekräfte. ​

Einführung der Chancenkarte zur Jobsuche:
Seit dem 1. Juni 2024 ermöglicht die Chancenkarte Fachkräften aus Drittstaaten die Einreise nach Deutschland zur Arbeitssuche auf Basis eines Punktesystems. Kriterien wie Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter werden dabei berücksichtigt. ​

Entfristung der Westbalkanregelung:
Die ursprünglich bis Ende 2023 befristete Regelung wurde entfristet und das jährliche Kontingent auf 50.000 Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit erhöht. Dies eröffnet Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien einen erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. ​

Aktuelle Entwicklungen:
Die erleichterten Regeln zur Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte zeigen Wirkung. Im Jahr 2024 wurden rund 200.000 Visa zu Erwerbszwecken erteilt, was einem Anstieg von über zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Diese positive Entwicklung wird als Ergebnis des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gesehen. ​


Internationale Rekrutierung

Unternehmen, die internationale Fachkräfte rekrutieren möchten, erhalten Infos zu internationalen Stellenanzeigen, welche auf spezialisierten Plattformen wie jobsingermany.net veröffentlicht werden können, um gezielt qualifiziertes Personal zu erreichen, bis hin zu Zusammenarbeit mit Behörden. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren erleichtert es Arbeitgebern, die Einreise und Beschäftigung neuer Mitarbeiter effizienter zu gestalten. Unsere Plattform bietet Ihnen umfassende Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG). Dieses Gesetz unterstützt Arbeitgeber dabei, qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland zu finden, sie im Einwanderungsprozess zu begleiten und sie erfolgreich für das Unternehmen zu gewinnen. Dazu zählen u.a..

Vereinfachte Verfahren und Sonderregelungen

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) bietet im Zusammenspiel mit Unternehmen einige Vereinfachungen, um die Einreise und Integration für bestimmte Gruppen zu erleichtern.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a)
Arbeitgeber können das Verfahren beschleunigen, wenn sie sich verpflichten, bestimmte organisatorische Aufgaben zu übernehmen.

Erleichterungen für IT-Fachkräfte
IT-Fachkräfte mit ausreichender Berufserfahrung, aber ohne formelle Ausbildung, können unter vereinfachten Bedingungen nach Deutschland einreisen.

Sonderregelung für Bus- und LKW-Fahrer
Berufskraftfahrer können auch ohne formale Ausbildung einreisen, wenn die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.

Fachkräfte älter als 45 Jahre
Für internationale Arbeitskräfte ab 45 Jahren müssen für einen Aufenthalt zur Beschäftigung ein Mindestgehalt oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen können. Das Gehalt muss mindestens 55 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung betragen!


Grundvoraussetzungen der Arbeitskräfteeinwanderung

  • die Fachkraft muss eine für Deutschland anerkannte Qualifikation vorweisen
  • erste bis gute nachgewiesene Deutschkenntnisse 
  • Kandidaten müssen ihren Lebensunterhalt während der Jobsuche selbst bestreiten
  • Mit einem Sperrkonto ist der Lebensunterhalt während der Jobsuche nachzuweisen
  • Alle Kandidaten benötigen eine Krankenversicherung und eine nachweisliche Unterkunft
  • Bei Arbeitsaufnahme muss die volle Lebensunterhaltssicherung durch die eigene Arbeit gesichert sein
  • Arbeitsvertrag für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 35 Wochenarbeitsstunden

Bezug von Sozialleistungen ist während der Jobsuche ausgeschlossen!


Fachkräfteeinwanderungsgesetz


Arten von Visa und Voraussetzungen

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet verschiedene Visa und Aufenthaltstitel, um den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Unter der jeweiligen Visum-Art finden Sie ausführliche Informationen über Voraussetzungen, Ablauf und mehr.

Blaue Karte EU (§ 18g) 
Ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte mit einem Hochschulabschluss und einem bestimmten Mindestgehalt. Die Blaue Karte ermöglicht eine langfristige Beschäftigung und bietet Mobilität innerhalb der EU.

Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung (§ 18a)
Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte mit einer anerkannten Berufsausbildung.

Visum für Berufserfahrene (§ 19c Abs. 2 AufenthG)
Es zielt darauf ab, Personen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in nicht-reglementierten Berufen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Visum für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18b Abs. 1)
Aufenthaltserlaubnis für Personen mit einem Hochschulabschluss, die in Deutschland arbeiten möchten.

Chancenkarte zur Jobsuche (§ 20a)
Ermöglicht die Einreise nach Deutschland zur Jobsuche auf Basis eines Punktesystems, das Kriterien wie Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter berücksichtigt. Die Chancenkarte wird durch ein Punktesystem vergeben, das die Qualifikationen und das Potenzial der Bewerber bewertet. Die Mindestanforderung liegt bei 6 Punkten.

Visaoptionen für IT-Kräfte (§ 19c)
IT-Fachkräfte mit relevanter Berufserfahrung, aber ohne formelle Qualifikation, können vereinfachte Visa beantragen, sofern ein Arbeitsplatzangebot vorliegt.

Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d)
Für Fachkräfte, die eine Qualifizierung zur Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse in Deutschland durchführen möchten.

Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung (§ 16a)
Aufenthaltserlaubnis für Personen, die eine Berufsausbildung in Deutschland absolvieren möchten.

Visum zum Studieren (§ 16b)
Aufenthaltserlaubnis zum Studium an einer deutschen Hochschule oder vergleichbaren Bildungseinrichtung.

Visum zur Anerkennungspartnerschaft (§ 16d)
Ein Visum, das es ermöglicht, mit einem deutschen Partner zusammenzuarbeiten, um im Anerkennungsverfahren unterstützt zu werden.


Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen das FEG bietet, um Ihre berufliche Zukunft in Deutschland zu gestalten oder als Arbeitgeber qualifizierte Talente zu gewinnen. Unsere Plattform bietet Ihnen alle notwendigen Informationen, um den Prozess erfolgreich zu anzugehen und einen legalen Weg nach  Deutschland zu finden.


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