Fachkräfte
für Deutschland
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet verschiedene Visa und Aufenthaltstitel, um den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Unter der jeweiligen Visum-Art finden Sie ausführliche Informationen über Voraussetzungen, Ablauf und mehr.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) regelt die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften nach Deutschland und schafft klare Voraussetzungen, unter denen Fachkräfte aus dem Nicht EU Ausland in Deutschland arbeiten und leben können. Dieses Gesetz wurde eingeführt, um den steigenden Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften abzufedern und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken. Auf dieser Seite finden Sie relevanten Informationen rund um das Einwanderungsgesetz, die Voraussetzungen und Möglichkeiten, die dieses Gesetz für Fachkräfte und Unternehmen bietet.
Visa Arten
Hier finden Sie Informationen zu den unterschiedlichen Visa Typen.
Internationale Rekrutierung
Wie es gelingt Personal im Ausland zu suchen und gesellschaftlich zu integrieren.
Vereinfachte Verfahren
Welche Berufsgruppen kann man im Verfahren gesetzlich beschleunigen.
Grundvoraussetzungen der Arbeitskräfteeinwanderung
- die Fachkraft muss eine für Deutschland anerkannte Qualifikation vorweisen
- erste bis gute nachgewiesene Deutschkenntnisse
- Kandidaten müssen ihren Lebensunterhalt während der Jobsuche selbst bestreiten
- Mit einem Sperrkonto ist der Lebensunterhalt während der Jobsuche nachzuweisen
- Alle Kandidaten benötigen eine Krankenversicherung und eine nachweisliche Unterkunft
- Bei Arbeitsaufnahme muss der Lebensunterhaltssicherung durch die eigene Arbeit gesichert sein
- Arbeitsvertrag für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 35 Wochenarbeitsstunden
Bezug von Sozialleistungen ist während der Jobsuche ausgeschlossen!

Arten von Visa
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet verschiedene Visa und Aufenthaltstitel, um den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Unter der jeweiligen Visum-Art finden Sie ausführliche Informationen über Voraussetzungen, Ablauf und mehr.
Blaue Karte EU (§ 18g)
Ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte mit einem Hochschulabschluss und einem bestimmten Mindestgehalt. Die Blaue Karte ermöglicht eine langfristige Beschäftigung und bietet Mobilität innerhalb der EU.
Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung (§ 18a)
Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte mit einer anerkannten Berufsausbildung.
Visum für Berufserfahrene (§ 19c Abs. 2 AufenthG)
Es zielt darauf ab, Personen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in nicht-reglementierten Berufen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Chancenkarte zur Jobsuche (§ 20a)
Ermöglicht die Einreise nach Deutschland zur Jobsuche auf Basis eines Punktesystems, das Kriterien wie Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter berücksichtigt. Die Chancenkarte kann durch ein Punktesystem vergeben werden, das die Qualifikationen und das Potenzial der Bewerber bewertet. Mindestens 6 Punkte.


...und Voraussetzungen
Visaoptionen für IT-Kräfte (§ 19c)
IT-Fachkräfte mit relevanter Berufserfahrung, aber ohne formelle Qualifikation, können vereinfachte Visa beantragen, sofern ein Arbeitsplatzangebot vorliegt.
Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d)
Für Fachkräfte, die eine Qualifizierung zur Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse in Deutschland durchführen möchten.
Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung (§ 16a)
Aufenthaltserlaubnis für Personen, die eine Berufsausbildung in Deutschland absolvieren möchten.
Visum zum Studieren (§ 16b)
Aufenthaltserlaubnis zum Studium an einer deutschen Hochschule oder vergleichbaren Bildungseinrichtung.
Visum zur Anerkennungspartnerschaft (§ 16d)
Ein Visum, das es ermöglicht, mit einem deutschen Partner zusammenzuarbeiten, um im Anerkennungsverfahren unterstützt zu werden.
Vereinfachte Verfahren und Sonderregelungen
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) bietet im Zusammenspiel mit Unternehmen einige Vereinfachungen, um die Einreise und Integration für bestimmte Gruppen zu erleichtern.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a)
Arbeitgeber können das Verfahren beschleunigen, wenn sie sich verpflichten, bestimmte organisatorische Aufgaben zu übernehmen.
Erleichterungen für IT-Fachkräfte
IT-Fachkräfte mit ausreichender Berufserfahrung, aber ohne formelle Ausbildung, können unter vereinfachten Bedingungen nach Deutschland einreisen.
Sonderregelung für Bus- und LKW-Fahrer
Berufskraftfahrer können auch ohne formale Ausbildung einreisen, wenn die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.
Fachkräfte älter als 45 Jahre
Für internationale Arbeitskräfte ab 45 Jahren müssen für einen Aufenthalt zur Beschäftigung eine angemessene Altersversorgung nchgewiesen werden oder das Gehalt beträgt mind. 55 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung!


Internationale Rekrutierung
Leben und Arbeiten in Deutschland

