Visum für Berufserfahrene

Was ist das Visum für Berufserfahrene?

Das Visum für Berufserfahrene (§ 19c Abs. 2 AufenthG) richtet sich an Fachkräfte, die mindestens zwei Jahre qualifizierte Berufserfahrung in ihrem Fachgebiet gesammelt haben, jedoch keinen formalen Hochschulabschluss besitzen. Das Visum ermöglicht es diesen Fachkräften, in Deutschland zu arbeiten, insbesondere in Berufen mit hoher Nachfrage. Dieses Visum wurde eingeführt, um den Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften zu decken und den deutschen Arbeitsmarkt zu stärken.

Voraussetzungen für das Visum für Berufserfahrene

Um das Visum für Berufserfahrene zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Qualifizierte Berufserfahrung: Der Antragsteller muss mindestens zwei Jahre qualifizierte Berufserfahrung in dem relevanten Fachgebiet innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen. Diese Berufserfahrung muss den Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes entsprechen und kann durch Arbeitszeugnisse und Bestätigungen der vorherigen Arbeitgeber belegt werden.
  • Mindestgehalt: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Antragsteller ein Gehalt erhält, das den Lebensunterhalt sicherstellt und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ihre potenzielle Stelle in Deutschland sichert Ihnen ein Bruttojahresgehalt von mindestens 40.770 Euro (Jahr 2024) zu. Angaben zum künftigen Gehalt sollten aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen. Alternativ reicht es, wenn Ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist und Sie entsprechend des Tarifvertrags bezahlt. Wenn Sie jedoch älter als 45 Jahre sind, müssen Sie mit der angestrebten Tätigkeit in Deutschland ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 49.830 Euro (im Jahr 2024) erreichen oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen.
  • Arbeitsplatzangebot und Zustimmung zur Beschäftigung: Es muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen, das zur Berufserfahrung des Antragstellers passt. Der Arbeitsvertrag muss den Einsatz in einer qualifizierten Tätigkeit bestätigen. Zudem ist in einigen Fällen eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, um sicherzustellen, dass keine bevorrechtigten Arbeitnehmer (EU-Bürger) für diese Stelle zur Verfügung stehen. Dafür benötigt die BA das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“. Das muss Ihr Arbeitgeber ausfüllen.
  • Sprachkenntnisse: In der Regel werden grundlegende Deutschkenntnisse auf Niveau A2 bis B1 vorausgesetzt, abhängig von den Anforderungen des Arbeitgebers und des Berufsfeldes. In bestimmten Branchen, in denen die Arbeitssprache Englisch ist, können auch Englischkenntnisse ausreichend sein.
  • Gesicherter Lebensunterhalt: Der Antragsteller muss nachweisen, dass der Lebensunterhalt während des Aufenthalts gesichert ist. Dies kann durch das im Arbeitsvertrag vereinbarte Gehalt nachgewiesen werden. Sollte das Gehalt in der Anfangsphase noch nicht ausreichen, kann ein Sperrkonto eingerichtet werden, auf dem ausreichend Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts vorhanden sind.

Vorteile des Visums für Berufserfahrene

  • Berufliche Perspektiven ohne Hochschulabschluss: Dieses Visum ermöglicht Fachkräften, auch ohne akademischen Abschluss eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen, sofern sie über ausreichende Berufserfahrung verfügen.
  • Flexible Anforderungen: Der Fokus liegt auf praktischer Berufserfahrung und den erworbenen Fähigkeiten. Dadurch können Personen, die durch praktische Arbeit qualifiziert sind, ebenfalls eine Arbeitserlaubnis in Deutschland erhalten.
  • Möglichkeit der Weiterqualifizierung: Während des Aufenthalts in Deutschland haben Berufserfahrene die Möglichkeit, sich weiterzubilden oder zusätzliche Qualifikationen zu erwerben, um langfristige Karriereperspektiven zu sichern.

Beantragung des Visums für Berufserfahrene

Die Beantragung des Visums für Berufserfahrene erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Arbeitsplatzangebot sichern: Zunächst muss ein Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber abgeschlossen werden. Der Arbeitsvertrag sollte alle relevanten Details zur Beschäftigung und zum Gehalt enthalten.
  2. Nachweis der Berufserfahrung: Der Antragsteller muss Nachweise über seine Berufserfahrung vorlegen, z. B. durch Arbeitszeugnisse, Referenzschreiben oder Bestätigungen früherer Arbeitgeber. Diese Nachweise müssen die genaue Dauer der Beschäftigung und die ausgeführten Tätigkeiten umfassen.
  3. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit: In einigen Fällen ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, um sicherzustellen, dass keine bevorrechtigten Arbeitnehmer verfügbar sind. Dafür benötigt die BA das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“. Das muss Ihr Arbeitgeber ausfüllen.  Der Arbeitgeber stellt den Antrag auf Zustimmung, und die Behörde prüft die Arbeitsmarktbedingungen.
  4. Antrag bei der deutschen Auslandsvertretung: Der Antrag auf das Visum wird bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland gestellt. Der Antragsteller muss den Arbeitsvertrag, den Nachweis über die Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und die finanzielle Absicherung vorlegen.

Gültigkeitsdauer und Verlängerung

Das Visum für Berufserfahrene wird in der Regel für die Dauer des Arbeitsvertrags zuzüglich einiger Monate ausgestellt, um den Übergang zu erleichtern. Sollte der Arbeitsvertrag verlängert werden oder eine andere qualifizierte Tätigkeit gefunden werden, kann das Visum entsprechend verlängert werden. Nach mehrjähriger erfolgreicher Beschäftigung besteht auch die Möglichkeit, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen.

Beschäftigungsverhältnis und Integration

  • Beschäftigungsverhältnis während der Probezeit: In vielen Fällen wird das Arbeitsverhältnis zunächst mit einer Probezeit vereinbart. Während dieser Phase wird geprüft, ob die Fachkraft den Anforderungen des Arbeitsplatzes entspricht. Die Probezeit beträgt in der Regel sechs Monate.
  • Unterstützung durch den Arbeitgeber: Viele deutsche Arbeitgeber bieten Unterstützung bei der Wohnungssuche, Sprachkursen oder bei Behördengängen an, um die Integration der neuen Mitarbeiter zu erleichtern. Dies trägt dazu bei, dass sich die Fachkräfte schnell in ihre neue Umgebung eingewöhnen können.
  • Sprachliche Integration und Weiterbildung: Deutschkenntnisse sind für eine erfolgreiche Integration am Arbeitsplatz wichtig. Arbeitgeber bieten häufig zusätzliche Sprachkurse an, um die Deutschkenntnisse ihrer Mitarbeiter zu verbessern. Dies ist insbesondere im Pflegebereich oder bei Kundenkontakt von großer Bedeutung.
  • Kulturelle Anpassung: Neben der Sprache ist auch das Verstehen der deutschen Kultur wichtig. Arbeitgeber und spezielle Integrationsprogramme bieten Schulungen an, die helfen, sich mit den kulturellen Eigenheiten vertraut zu machen und sich in der deutschen Gesellschaft zurechtzufinden.

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