Was ist das Visum zur Anerkennungspartnerschaft?
Das Visum zur Anerkennungspartnerschaft ermöglicht Fachkräften, die im Anerkennungsverfahren für ihre ausländische Berufsqualifikation stehen, gemeinsam mit einem in Deutschland lebenden Partner oder einer Partnerin zusammenzuarbeiten. Das Ziel dieses Visums ist es, die Anerkennung der Qualifikation effizienter zu gestalten und die betroffene Fachkraft bestmöglich zu unterstützen.
Voraussetzungen für das Visum zur Anerkennungspartnerschaft
Um das Visum zur Anerkennungspartnerschaft zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Bestehendes Anerkennungsverfahren: Es muss ein laufendes Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation bestehen. Die zuständige Anerkennungsstelle sollte die Notwendigkeit zusätzlicher Qualifizierungsmaßnahmen bestätigen.
- Nachweis der Partnerschaft: Es muss ein Nachweis über die Partnerschaft mit einer Person vorliegen, die in Deutschland lebt und die Fachkraft während des Anerkennungsprozesses unterstützt. Dies kann ein Ehepartner oder ein eingetragener Lebenspartner sein.
- Finanzielle Absicherung: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er während des Anerkennungsverfahrens finanziell abgesichert ist. In der Regel wird ein Betrag von mindestens 947 Euro pro Monat gefordert. Diese Summe kann beispielsweise durch ein Sperrkonto nachgewiesen werden.
- Sprachkenntnisse: In der Regel sind Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 erforderlich, um im Alltag und während der Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland zurechtzukommen.
Vorteile des Visums zur Anerkennungspartnerschaft
- Unterstützung während des Anerkennungsverfahrens: Durch die Nähe zum Partner oder zur Partnerin wird die Fachkraft emotional und organisatorisch unterstützt, was den Anerkennungsprozess erleichtert.
- Familienzusammenführung: Dieses Visum ermöglicht es, das Anerkennungsverfahren gemeinsam als Paar durchzuführen und dabei in Deutschland zusammen zu leben.
- Option auf langfristige Integration: Nach erfolgreichem Abschluss des Anerkennungsverfahrens besteht die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis als qualifizierte Fachkraft zu beantragen und langfristig in Deutschland zu bleiben.
Beantragung des Visums zur Anerkennungspartnerschaft
Die Beantragung des Visums zur Anerkennungspartnerschaft erfolgt in mehreren Schritten:
- Anerkennungsverfahren einleiten: Zunächst muss ein Antrag auf Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses bei einer zuständigen deutschen Anerkennungsstelle gestellt werden.
- Nachweis der Partnerschaft: Der Antragsteller muss den Nachweis über die bestehende Partnerschaft erbringen. Dies kann durch eine Heiratsurkunde oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft erfolgen.
- Antrag bei der deutschen Auslandsvertretung: Der Antrag auf das Visum zur Anerkennungspartnerschaft muss bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland gestellt werden. Der Antragsteller muss den Nachweis über das laufende Anerkennungsverfahren, die Partnerschaft und die finanzielle Absicherung vorlegen.
Gültigkeitsdauer und Verlängerung
Das Visum zur Anerkennungspartnerschaft wird in der Regel für die Dauer des Anerkennungsverfahrens ausgestellt. Sollte das Anerkennungsverfahren länger dauern als geplant, kann das Visum verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Häufig gestellte Fragen zum Visum zur Anerkennungspartnerschaft
- Kann mein Partner während des Anerkennungsverfahrens arbeiten? Ja, der Partner oder die Partnerin kann in der Regel einer Beschäftigung nachgehen, sofern eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt.
- Was passiert, wenn das Anerkennungsverfahren abgeschlossen ist? Nach erfolgreichem Abschluss des Anerkennungsverfahrens kann die Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis als qualifizierte Fachkraft beantragen und weiterhin in Deutschland arbeiten und leben.
- Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich? In der Regel sind Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 erforderlich, um den Alltag in Deutschland zu bewältigen und das Anerkennungsverfahren erfolgreich zu bestehen.
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