Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Was ist das Beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Das Beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein besonderer Prozess, der entwickelt wurde, um den Einwanderungs- und Anerkennungsprozess für Fachkräfte aus dem Ausland zu beschleunigen. Der Hauptzweck besteht darin, Unternehmen dabei zu unterstützen, dringend benötigte Fachkräfte schneller nach Deutschland zu holen und den Fachkräftemangel effizienter zu bekämpfen. Dieses Verfahren beruht auf einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber, den Ausländerbehörden und den Anerkennungsstellen, um bürokratische Hürden zu minimieren und Genehmigungen zügig zu erteilen.

Voraussetzungen für das Beschleunigte Fachkräfteverfahren

Um das Beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Initiierung durch den Arbeitgeber: Der Antrag für das Beschleunigte Fachkräfteverfahren muss durch den zukünftigen Arbeitgeber gestellt werden. Der Arbeitgeber muss sich an die zuständige Ausländerbehörde wenden, um das Verfahren zu beantragen.
  • Vollmacht der Fachkraft: Der Arbeitgeber benötigt eine Vollmacht der Fachkraft, um alle notwendigen Anträge und Behördengänge im Namen der Fachkraft durchführen zu können.
  • Anerkennung der Qualifikation: Die im Ausland erworbene Qualifikation muss durch die zuständige Anerkennungsstelle geprüft und als gleichwertig anerkannt werden. Die Fachkraft selbst ist antragsberechtigt und muss die Anerkennung ihrer Qualifikation beantragen.
  • Arbeitsplatzangebot: Ein konkretes Arbeitsplatzangebot muss vorliegen, welches die Voraussetzungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erfüllt. Der Arbeitsvertrag sollte alle relevanten Angaben enthalten, einschließlich Gehalt und Arbeitsbedingungen.

Ablauf des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens

  1. Initiierung durch den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber stellt bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf das Beschleunigte Fachkräfteverfahren. Dieser fungiert dabei als zentrale Koordinationsstelle für den gesamten Prozess und unterstützt die Fachkraft bei administrativen Aufgaben.
  2. Anerkennung der Qualifikation: Die Fachkraft muss die Anerkennung ihrer Qualifikation bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Arbeitgeber kann hierbei unterstützend tätig werden, jedoch bleibt die Fachkraft antragsberechtigt.
  3. Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit: Die Ausländerbehörde holt eine Vorabzustimmung von der Bundesagentur für Arbeit ein. Dies gewährleistet, dass die arbeitsmarktrechtlichen Bedingungen erfüllt sind und keine bevorrechtigten Arbeitnehmer zur Verfügung stehen.
  4. Visaerteilung: Nachdem die Qualifikation anerkannt wurde und die Vorabzustimmung vorliegt, kann die Fachkraft das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragen. Die Ausländerbehörde und der Arbeitgeber koordinieren die Dokumente, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
  5. Einreise und Arbeitsaufnahme: Sobald das Visum erteilt ist, kann die Fachkraft nach Deutschland einreisen und die Arbeit aufnehmen. Die zuständige Ausländerbehörde stellt anschließend die endgültige Aufenthaltserlaubnis aus.

Vorteile des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens

  • Verkürzte Bearbeitungszeit: Das Beschleunigte Fachkräfteverfahren hat eine gesetzlich festgelegte Bearbeitungszeit von maximal 3 Monaten. Dies reduziert die Wartezeit erheblich im Vergleich zum regulären Verfahren.
  • Umfassende Unterstützung durch den Arbeitgeber: Da der Arbeitgeber einen großen Teil des Antragsprozesses übernimmt, wird der Fachkraft der bürokratische Aufwand erleichtert. Dies trägt zu einem reibungslosen Ablauf des Verfahrens bei.
  • Reduzierte bürokratische Hürden: Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Ausländerbehörde und Anerkennungsstellen werden die administrativen Schritte gebündelt und beschleunigt, was den Prozess effizienter gestaltet.

Kosten und Gebühren des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens

Für die Durchführung des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 411 Euro an. Diese Gebühren sind gesetzlich festgelegt und decken die Bearbeitung durch die Ausländerbehörde ab. In den meisten Fällen übernimmt der Arbeitgeber diese Kosten, um den Rekrutierungsprozess zu erleichtern.

Häufig gestellte Fragen zum Beschleunigten Fachkräfteverfahren

  1. Wer kann das Beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen? Das Verfahren kann nur vom zukünftigen Arbeitgeber der Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde initiiert werden. Die Fachkraft selbst ist jedoch für die Anerkennung ihrer Qualifikation verantwortlich.
  2. Wie lange dauert das Beschleunigte Fachkräfteverfahren? Das Verfahren muss innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden. Diese Frist ist gesetzlich festgelegt und dient dazu, den Einwanderungsprozess für Fachkräfte erheblich zu verkürzen.
  3. Welche Kosten entstehen im Rahmen des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens? Für das Verfahren fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 411 Euro an. Diese Kosten werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen.
  4. Welche Vorteile bietet das Verfahren für Arbeitgeber? Das Beschleunigte Fachkräfteverfahren ermöglicht es Arbeitgebern, Fachkräfte schneller nach Deutschland zu holen, indem es die Bearbeitungszeiten reduziert und den Prozess effizienter gestaltet. Der Arbeitgeber erhält zudem Unterstützung durch die Ausländerbehörde bei allen relevanten Schritten.

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