Visum Berufsqualifikationen

Was ist das Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen?

Das Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen richtet sich an Fachkräfte, die ihre im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse in Deutschland anerkennen lassen möchten. Ziel ist es, die Qualifikationen an deutsche Standards anzupassen, um eine langfristige Beschäftigung in Deutschland zu ermöglichen. Das Visum erlaubt es den Antragstellern, während der Anerkennungsphase in Deutschland zu leben und berufliche Anpassungsmaßnahmen durchzuführen.

Voraussetzungen für das Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Um das Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vorliegen einer Anerkennungsbedarfsprüfung: Ein Anerkennungsverfahren muss eingeleitet sein, und die zuständige Anerkennungsstelle muss festgestellt haben, dass Qualifizierungsmaßnahmen notwendig sind, um die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss zu erreichen.
  • Konkreter Qualifizierungsplan: Ein detaillierter Plan für die notwendigen Anpassungsqualifizierungen, wie etwa Praktika, Schulungen oder Kurse, muss vorgelegt werden.
  • Sprachkenntnisse: Deutschkenntnisse sind erforderlich, meist auf dem Niveau B1. Sprachkenntnisse sind notwendig, um den Anpassungslehrgang erfolgreich absolvieren zu können.
  • Finanzierungsnachweis: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er während des Aufenthalts in Deutschland finanziell abgesichert ist. Dies kann durch eigenes Vermögen, eine Verpflichtungserklärung oder andere Einkommensquellen erfolgen. Die erforderliche finanzielle Absicherung beträgt derzeit mindestens 947 Euro pro Monat. Dies kann beispielsweise auch über ein Sperrkonto nachgewiesen werden, welches die notwendige Summe für die Aufenthaltsdauer bereithält.

Vorteile des Visums zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

  • Berufliche Integration: Das Visum ermöglicht eine gezielte Anpassung der beruflichen Qualifikationen an deutsche Standards, was die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtert.
  • Recht auf Arbeit während der Anpassungsphase: Während des Aufenthalts im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahmen ist es oft möglich, eine Beschäftigung auszuüben, die zur Anerkennung der Qualifikationen beiträgt oder anderweitig unterstützend wirkt.
  • Option auf Aufenthaltserlaubnis: Nach erfolgreichem Abschluss der Anerkennungsmaßnahmen besteht die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis als qualifizierte Fachkraft zu beantragen.

Beantragung des Visums zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Der Antrag auf ein Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Anerkennungsverfahren einleiten: Zunächst muss ein Antrag auf Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses bei einer zuständigen deutschen Anerkennungsstelle gestellt werden.
  2. Qualifizierungsplan erstellen: Ein Plan für die notwendigen Anpassungsqualifizierungen muss erstellt und von der zuständigen Anerkennungsstelle genehmigt werden. Für die Anerkennung können sich Antragsteller an verschiedene Stellen wenden, abhängig von ihrem Beruf. Dazu gehören die Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern (HWK) oder spezifische Berufsverbände, die für die Anerkennung von Berufsabschlüssen zuständig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Plattform „Anerkennung in Deutschland“ unter www.anerkennung-in-deutschland.de.
  3. Antrag bei der deutschen Auslandsvertretung: Der Antrag auf ein Visum muss bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland gestellt werden. Der Antragsteller muss den Anerkennungsbedarf und den Qualifizierungsplan nachweisen.
  4. Einreise und Durchführung der Anpassungsmaßnahmen: Nach Einreise mit dem Visum kann der Antragsteller die vorgesehenen Anpassungsmaßnahmen in Deutschland durchführen.

Gültigkeitsdauer und Verlängerung

Das Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wird in der Regel für die Dauer der Anpassungsmaßnahmen ausgestellt. Die maximale Dauer beträgt bis zu 18 Monate. Sollte die Qualifizierungsmaßnahme länger dauern oder eine Verlängerung erforderlich sein, kann das Visum entsprechend verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Häufig gestellte Fragen zum Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

  • Kann ich während der Anpassungsmaßnahmen arbeiten? Ja, in vielen Fällen ist es möglich, während der Anpassungsmaßnahmen einer Nebentätigkeit nachzugehen. Dies kann besonders hilfreich sein, um Praxiserfahrung zu sammeln und die berufliche Anerkennung zu unterstützen.
  • Wie lange dauert das Anerkennungsverfahren? Die Dauer des Anerkennungsverfahrens hängt von der Komplexität des Berufs und der Notwendigkeit von Qualifizierungsmaßnahmen ab. In der Regel dauert das Verfahren mehrere Monate, kann aber je nach Einzelfall auch länger sein.
  • Welche Unterstützung gibt es bei der Finanzierung der Qualifizierungsmaßnahmen? Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, wie etwa das Programm „Anerkennungszuschuss“ oder die Unterstützung durch den Arbeitgeber. Zusätzlich kann bei den örtlichen Jobcentern nach Fördermöglichkeiten gefragt werden.

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